Chemikalien, Farben und andere Gefahrstoffe stellen ein ständiges Risiko für die Mitarbeiter in Siebdruckbetrieben dar. Gehen Sie auf Nummer Sicher! Schenken Sie dem Thema Arbeitssicherheit die notwendige Aufmerksamkeit im betrieblichen Umgang.
Der Kenntnisstand in Bezug auf die aktuellen Bestimmungen der Arbeitssicherheit ist in den meisten Unternehmen sehr unzureichend. Dies ist einerseits auf den ungenügenden Informationsfluss zwischen Behörden und Unternehmen zurückzuführen. Andererseits auch darauf, dass sich viele Verantwortliche in den Betrieben vor den Kosten der Einführung eines Systems zum Sicherheitsmanagement scheuen und sich nicht bewusst sind, welches Potenzial ein solches System bietet. Die Siebdruck-Partner haben aus diesem Grund in der Zusammenarbeit mit Sicherheitsexperten viel Knowhow aufgebaut. Über interne Seminare bildet sich die Siebdruck- Partner-Gemeinschaft permanent fort.
Das Anliegen der Arbeitssicherheit und der Arbeitsmedizin ist innerbetrieblich der Schutz der Mitarbeiter. Dabei ist die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit – bzw. eines Sicherheitsbeauftragten – gesetzlich geregelt. Aufgabe dieser Fachleute ist es, den Firmeninhaber zu beraten und zu informieren, betriebliche Sicherheitsdefizite abzustellen, Vorsorgepläne zu erarbeiten und Mitarbeiter zu schulen. Betriebsärzte tragen dazu bei, dass betriebsbedingte Erkrankungen verhindert werden und untersuchen erkrankte oder verletzte Mitarbeiter.
Potenzielle Gefahren für Mitarbeiter im Siebdruckbereich sind nicht nur bei Maschinen und Werkzeugen zu suchen, sondern auch bei den eingesetzten (chemischen) Produkten. Die beinhalteten Gefahrstoffe zu erkennen, ist ein erster Schritt zum Arbeitsschutz. Hierzu ist die Erstellung eines Stoffkatasters sehr hilfreich.
Dessen Grunddatenbestand stammt aus dem Sicherheitsdatenblatt, das formal und inhaltlich genormt ist. Aus der Kenntnis möglicher Risiken lassen sich Vorsorgemaßnahmen einleiten: beispielsweise das Erstellen von Betriebsanweisungen oder technische und organisatorische Änderungen der Arbeitsabläufe.
Ein weiterer Bereich des Sicherheitsmanagements betrifft den Transport der gehandelten Produkte. Die internationalen Regelungen zum Straßentransport (ADR) beinhalten die Kennzeichnung der beförderten Güter, ihre Verpackung und den Inhalt der Begleitpapiere. Auch die Qualifikation der beteiligten Personen sowie die Kennzeichnung und Ausrüstung des Fahrzeugs werden behandelt. Um Schäden zu vermeiden und sich nicht der Gefahr eines wirtschaftlichen Risikos auszusetzen, sind daher gute Kenntnisse der ADR-Vorschriften für den Versender, den Verpacker und den Transporteur von Gefahrgut unerlässlich. Denn: Wie fast immer ist der Hauptverantwortliche der Firmeninhaber bzw. Geschäftsführer.
Sprechen Sie mit Ihrem Siebdruck-Partner vor Ort. Von ihm erhalten Sie weitere Informationen und prima Tipps für sicheres und erfolgreiches Arbeiten!